Polen erweitert SENT-System auf Bekleidung und Schuhe
Ab dem 17. März 2026 erweitert Polen sein elektronisches Transportüberwachungssystem SENT (System Elektronicznego Nadzoru Transportu) auf Textilien und Schuhe. Damit unterliegen künftig auch diese Warengruppen einer verpflichtenden Meldung über die Plattform PUESC.
Was bedeutet das konkret?
Transporte von Bekleidung und Schuhen müssen bei Import, Export und Transit durch Polen elektronisch angemeldet werden, sobald definierte Schwellenwerte überschritten werden.
Bereits überwachte Waren:
- Kraftstoffe (Diesel, Benzin, LPG, Heizöl)
- alkoholische Getränke
- Tabakwaren
- bestimmte Chemikalien
- Pflanzenöle und Fette
- Kohle und Kohleprodukte
- bestimmte Abfälle
Neu seit 17. März 2026:
- Bekleidung (KN 61, 62) und gebrauchte Kleidung (KN 6309) Meldepflicht ab: Bruttogewicht > 10 kg
- Schuhe (KN 64) Meldepflicht ab: mehr als 20 Stück (z. B. 10 Paar)
- Mischsendungen: Meldepflicht ab Gesamtgewicht > 10 kg
Hintergrund der Regelung:
Ziel ist die verstärkte Kontrolle des Warenverkehrs zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und illegalem Handel in der Textilbranche.
Wichtiger Hinweis für Verlader und Empfänger: Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder.
Bild KI ChatGPT