Schweiz: ZAZ-Konto wird durch GP-ID abgelöst – bitte rechtzeitig registrieren

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Schweiz: ZAZ-Konto wird durch GP-ID abgelöst – bitte rechtzeitig registrieren

 

Wer Waren in die Schweiz liefert, sollte seine Kunden jetzt auf die Registrierung im ePortal des Bundes hinweisen. Mit Passar 2.0 ersetzt die Geschäftspartner-ID (GP-ID) das bisherige ZAZ-Konto.

Eine automatische Übertragung gibt es nicht.

 

Auch bei Verzollung durch NST: selbst registrieren

 

Treten Ihre Schweizer Kunden oder Warenempfänger als Importeure auf, müssen sie sich selbst im ePortal als Geschäftspartner des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) registrieren.

Das gilt auch, wenn wir die Verzollung für sie übernehmen.

 

Für den direkten Bezug von Rechnungen und Veranlagungsverfügungen im ePortal benötigen sie die Rolle «Dokumentenbezug im Warenverkehr». Ein bestehendes ZAZ-Konto ersetzt diese Registrierung nicht.

 

Was bedeutet das für deutsche Exporteure?

 

Als deutscher Exporteur müssen Sie sich nicht registrieren, sofern Sie nicht selbst als Importeur in der Schweiz auftreten. Informieren Sie deshalb Ihre Schweizer Kunden und klären Sie frühzeitig, wer die Registrierung

im Unternehmen übernimmt.

 

Wann erfolgt der Wechsel?

 

Die Ablösung ist an die Umstellung von e-dec Einfuhr auf Passar Einfuhr gekoppelt. Während der Übergangsphase bleibt das ZAZ-Konto für Einfuhren über e-dec nutzbar. Bei Anmeldungen über Passar kommt die GP-ID zum Einsatz.

 

Unsere Bitte: Leiten Sie diesen Hinweis an Ihre Schweizer Kunden weiter und bitten Sie um eine rechtzeitige Registrierung.

Weitere Informationen und Zugang zur Registrierung beim BAZG